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OLG Brandenburg, 10.12.2002 - 6 U 124/01 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenbeschluss nach billigem Ermessen nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung; Anforderungen an einen Klageantrag
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253 Abs. 2 Ziffer 2; EEG § 3; EEG § 3 Abs. 1
Hinreichende Bestimmbarkeit eines Klageantrags - Anspruch auf Netzeinspeisung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder - 31 O 25/01
- OLG Brandenburg, 10.12.2002 - 6 U 124/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97
Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2002 - 6 U 124/01
Grundsätzlich ist ein Klageantrag nur dann hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret (beziffert oder gegenständlich) bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko des (eventuellen) teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und wenn er die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streites im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (…Lüke in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 253 Rn. 89, 137; BGH NJW 1999, 954).